Schöpfungsgebot
»Wer sich willentlich (...) an Nahrung und Schlaf das Nötige abbricht, der wird, wie er sich auch im Übrigen rechtfertigen mag, nicht nur zu bedenken haben, ob er das kann, sondern auch, ob er das darf? Und wer theoretisch oder praktisch die große, besonders in der Religionsgeschichte so oft verwirklichte Möglichkeit des freiwilligen Zölibates bejaht, der wird, auch wenn er solches um des Himmelsreiches willen tut, sich der Frage nicht entziehen dürfen (...), wie sich solche arbiträre Nicht-Betätigung des Geschlechtsbedürfnisses nun eigentlich zu dem Schöpfungsgebot des menschlichen Lebens, in das doch auch dieses Bedürfnis eingeschlossen ist, verhalten möchte.« (Karl Barth, Ethik I (1928), in: GA II.2, 213f)