Üble Person
»Das Leben einer staatlichen Gemeinschaft kann ja nicht nur von außen, sondern auch von innen und vielleicht ganz besonders durch eine bestimmte, unter dem Schein und Vorwand rechtmäßiger Regierung hervorgehobene oder sich selbst hervorhebende, üble Person bedroht sein.« (Karl Barth, KD III/4 (1951), 513)