Gezielter Rechtsbruch
Innenminister Dobrindt ignoriert das Urteil eines Verwaltungsgerichts und weist die Bundespolizei an, weiter Asylsuchende an den Grenzen abzuweisen. Dies ist ein Verstoß gegen geltendes deutsches und europäisches Recht. Es gibt zwar die Möglichkeit einer Aussetzung dieses Rechts, aber dafür bedarf es der Erklärung einer nationalen Notlage. Für die gab es in dem Gerichtsverfahren keine Begründung und für die wird es auch in keinem weiteren Verfahren eine sinnvolle Begründung geben.
Das Asylrecht wird nicht zum ersten Mal in Frage gestellt. Nun werden auch Organisationen diskreditiert, die sich für Geflüchtete einsetzen – wie zum Beispiel „Pro Asyl“. Es geht darum, alles für verwerflich zu erklären, was für Asylsuchende getan wird. Die Stimmung, die dadurch Geflüchteten gegenüber erzeugt wird, ist menschenverachtend.
Georg Rieger, Nürnberg