Kirchen gegen Rechtsextremismus stärken - Demokratie verteidigen

Reformierter Bund: Das reformierte ''Immunsystem'' gegen das Autoritäre

Vortragende bei der Hauptversammlung des Reformierten Bundes in Nordhorn (24.-26. September 2026) sprachen über Recht, Rechtsstaatlichkeit und den Umgang mit rechtsextremen Strömungen.

Wie kann die reformierte Kirche angesichts eines gesellschaftlichen Rechtsdralls für Demokratie, Menschenwürde und Rechtsstaatlichkeit eintreten? Diese Frage stand im Mittelpunkt der Hauptversammlung des Reformierten Bundes vom 24. bis 26. September in Nordhorn. Unter dem Titel „Recht und Rechtsstaatlichkeit aus reformierter Perspektive“ diskutierten die Teilnehmenden über Kirche und Demokratie, politischen Extremismus und die Verantwortung von Christinnen und Christen für eine freiheitliche Gesellschaft.

Dr. Christian Tappenbeck, Kirchenjurist und Kirchenschreiber der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn, erinnerte daran, dass die Verbindung von reformierter Kirche und Demokratie historisch keineswegs selbstverständlich sei. Erst im 19. Jahrhundert seien Freiheit, Gleichheit und demokratische Beteiligung stärker in die Kirchen getragen worden. Heute gebe es jedoch grundlegende Gemeinsamkeiten: die gleiche Würde aller Menschen, die Freiheit des Gewissens, den Dialog und die Bereitschaft, Entscheidungen zu korrigieren. Menschliche Erkenntnis sei „fragmentarisch“, „fehleranfällig“ und „ergänzungsbedürftig“.

Tappenbeck warnte zugleich davor, die Demokratieverbundenheit der Kirchen als selbstverständlich zu betrachten. Angesichts von Säkularisierung, Pluralisierung und gesellschaftlicher Polarisierung müsse die Kirche ihr eigenes „Immunsystem“ gegen autoritäres Denken stärken. Meinungsbildung müsse „gleichberechtigt, einbeziehend und die Würde respektierend“ erfolgen – „ohne Wut, ohne Verachtung, ohne Ausgrenzung“. Die Kirche müsse den Staat kritisch begleiten und dort widersprechen, wo Menschenwürde, Gerechtigkeit, Frieden oder die Schöpfung gefährdet seien.

Wie dies konkret rechtlich umgesetzt werden kann, erläuterte Helge Johr, Vizepräsident der Evangelisch-reformierten Kirche. Kirche sei nicht Staat, müsse aber ihr Handeln an ihrem Bekenntnis und zugleich am geltenden Recht ausrichten. Aus den Erfahrungen des Nationalsozialismus habe die EKD die Verpflichtung abgeleitet, autoritäre und völkische Tendenzen abzuwehren. „Staatliches Recht gilt auch bei kirchlichem Handeln“, betonte Johr. Zugleich habe die Kirche die Aufgabe, den Staat an seine Verantwortung für Recht und Frieden zu erinnern.

Für den Umgang mit extremistischen Positionen innerhalb der Kirche seien vor allem das kirchliche Bekenntnis und die jeweiligen Ordnungen entscheidend. Für die Evangelisch-reformierte Kirche gelte der Grundsatz, dass in Jesus Christus „alle Unterschiede der Menschen ihre trennende Bedeutung verloren haben“. Rassistische und völkische Positionen seien damit nicht mit dem kirchlichen Bekenntnis vereinbar. Für Pfarrerinnen und Pfarrer sowie Kirchenbeamtinnen und -beamte gelten zudem besondere Loyalitäts- und Treuepflichten.

Professor Georg Plasger von der Universität Siegen zeichnete eine Linie von Johannes Calvin über die Barmer Theologische Erklärung bis zum heutigen Rechtsstaat. Staatliches Recht solle Freiheit schützen, Willkür begrenzen und dem Gemeinwohl dienen. Zugleich warnte Plasger vor einer Demokratie, die sich allein auf Mehrheitsentscheidungen reduziert: „Demokratie kann ausgehöhlt werden, wenn sie nur als Mehrheit verstanden wird.“ Angesichts radikaler Kräfte brauche es deshalb starke rechtsstaatliche Institutionen – und Menschen, die selbstständig denken und Verantwortung übernehmen.


RB
24.-26. September 2026, Paul-Gerhardt-Straße 2, Nordhorn

Die Hauptversammlung steht unter dem Thema „Recht und Rechtsstaatlichkeit aus reformierter Perspektive". Vor Ort wird in einem Festakt außerdem die neubearbeitete Reformierte Liturgie, ein Standardwerk zur Gestaltung reformierter Gottesdienste, vorgestellt.