''Einheit in der Taufe''

Vor 15 Jahren erkannten die Rheinische Kirche und fünf katholische Bistümer die Taufe wechselseitig an

Ein besonderes Datum steht am Samstag (26. März) auf dem Kalender der Evangelischen Kirche im Rheinland: Vor 15 Jahren haben sie und fünf katholische Bistümer die Taufe formell wechselseitig anerkannt. Vier Wörter sind in der Präambel der Vereinbarung fett gedruckt: „Einheit in der Taufe“. Diese wollten die Vertreter der Evangelischen Kirche im Rheinland, des Erzbistums Köln und der Bistümer Aachen, Essen, Münster und Trier deutlicher zum Ausdruck bringen, als sie am 26. März 1996 ihre Vereinbarung zur gegenseitigen Anerkennung der Taufe unterzeichneten.

„Die Taufe ist das Band der Einheit und ein Sakrament, das alle Kirchen miteinander verbindet. Voller Freude blicken wir deshalb auf 15 Jahre gemeinsame Erklärung zur Taufe der Rheinischen Kirche mit ihren römisch-katholischen Partnerdiözesen zurück“, sagt Präses Nikolaus Schneider: „Der Rückblick ermutigt, in ökumenischer Gemeinschaft auf eine gemeinsame Zukunft zu setzen.“ Schneiders Vor-Vorgänger Präses Peter Beier hatte damals für die Evangelische Kirche im Rheinland die Vereinbarung mit seinen katholischen Amtsbrüdern unterzeichnet.

Das fünfseitige Papier umfasst in fünf Punkten die gemeinsame theologische Auffassung von der Taufe: Getauft wird nach dem Vorbild der Taufe Jesu durch Johannes. Der Täufling wird in die Gemeinschaft mit dem dreieinigen Gott und in die Kirche hineingenommen. Die Taufe kann weder wiederholt noch ungeschehen gemacht werden. Sie geschieht Kindern als Zeichen für Gottes Gnade unabhängig von Vorleistungen oder Erwachsenen nach einer Zeit der Einführung in den Glauben und nach dem Bekenntnis. In den nachfolgenden kirchenrechtlichen Regelungen wird unter anderem festgelegt, dass beispielsweise beim Wechsel der Kirchenzugehörigkeit von der Gültigkeit der empfangenen Taufe auszugehen ist.


Pressemeldung der EKiR, 25. März 2011