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'Staatliche Seenotrettung im Mittelmeer wieder aufnehmen'
Westfalen: Präses Annette Kurschus fordert in ihrer Botschaft zum Weltflüchtlingstag sichtbare und wirksame Zeichen der Menschlichkeit

„Wir können viel mehr Menschen eine Chance auf ein menschenwürdiges Leben geben, eine Chance auf eine sichere Bleibe. Es ist und bleibt falsch, Menschen ertrinken zu lassen – egal aus welchem Grund und mit welcher Perspektive sie sich nach Europa aufgemacht haben“, sagt Präses Annette Kurschus in ihrer Botschaft zum Tag des Flüchtlings am kommenden Sonntag (20. Juni).
In Deutschland seien die Zahl der Asylanträge so niedrig wie lange nicht. „Dennoch klingt es mitunter so, als dränge alle Welt nach Europa und nach Deutschland“, sagt die leitende Theologin der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) und stellvertretende EKD-Ratsvorsitzende.
Dringenden Handlungsbedarf sieht sie im Mittelmeer: „Noch immer bleiben die Bitten von Organisationen, Kirchen, Gewerkschaften und Hilfswerken ungehört, endlich die staatliche Seenotrettung wieder aufzunehmen“, so Kurschus.
Auch für die Menschen in den überfüllten Lagern an den EU-Außengrenzen sei Hilfe möglich. „Nach wie vor stehen zahlreiche Kommunen und Städte in Deutschland und Europa bereit, um aus Seenot gerettete Menschen direkt aufzunehmen. Jedoch: Sie dürfen nicht helfen. Ich frage mich: Was hindert uns, endlich sichtbare und wirksame Zeichen der Menschlichkeit zu setzen? Ich fürchte, da stehen nicht die Grenzen unserer Möglichkeiten im Weg, sondern die Grenzen unseres Mitgefühls und unserer Barmherzigkeit“, sagt die Präses.
2021 jährt sich die Verabschiedung der Genfer Flüchtlingskonvention zum 70. Mal. Seit 1951 setzt sich UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR weltweit dafür ein, dass Menschen, die von Verfolgung bedroht sind, in anderen Staaten Asyl erhalten. Die Landessynode der EKvW hat aus diesem Anlass Anfang Juni an die politisch Verantwortlichen appelliert, illegale Zurückweisungen von Asylsuchenden an den EU-Außengrenzen sofort einzustellen. Auch die Seenotrettung im Mittelmeer sei eine völkerrechtliche und humanitäre Pflicht und dürfe weder behindert noch kriminalisiert werden.
Quelle: EKvW


