Als Vertreter der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) überreichten Landessuperintendent i.R. Gerrit Noltensmeier und Oberkirchenrat Dr. Vicco von Bülow am 30. Oktober auf der Hauptversammlung des Reformierten Bundes in Frankfurt den von der EKD ausgeschriebenen Calvin-Preis für wissenschaftliche Arbeiten in einem der theologischen Fächer.
Die Arbeit von Sven Lesemann, Student im 8. Semester, würdigte Noltensmeier als eine Arbeit, in der deutlich werde, „dass in der reformatorischen Theologie erst Calvin mit dem Rückgriff auf die augustinische Tradition irdisches Glück wieder zu begründen vermag“. Die Arbeit von Lehmann über „Das diesseitige Glück bei Augustin und Calvin. Zugleich eine Untersuchung über die Rezeption des Augustinischen Konzepts von der Erreichbarkeit des Glücks in der meditatio futurae vitae Calvins“ hatte Prof. Dr. Hartmut Rosenau, Kiel eingereicht.
Für eine Studentin im fünften Semester habe Birte Janzarik eine „erstaunlich selbstständige und in der Fähigkeit, exegetische Beobachtungen theol. auszuwerten, ausgesprochen erfreuliche Arbeit“ geschrieben, sagte Bülow in seiner Laudatio. Die Arbeit „Calvins Erwählungsgewissheit im Licht der Schrift. Eine kritische Untersuchung zu Buch III, Kap. 21-24 der Institutio von 1559“ wurde von Prof. Dr. Christof Landmesser, Tübingen eingereicht.
Der fünfköpfigen Jury unter dem Vorsitz von Gerrit Noltensmeier gehörten Prof. Dr. Michael Beintker, Prof. Dr. Andreas Mühling, Prof. Dr. Georg Plasger und Prof. Dr. Christoph Strohm an.