"... Es [das Gebot] wurde aus drei Gründen gegeben.
171. Nenne sie mir.
Als Abbild der geistlichen Ruhe, zur Bewahrung der kirchlichen Ordnung und zur Entlastung der Bediensteten.
172. Was verstehst du unter 'geistlicher Ruhe'?
Wir sollen von unserem eigenen Werk ruhen, damit Gott seine Werke in uns wirken kann.
173. In welcher Weise vollzieht sich dieses Ruhen?
Indem wir unser Fleisch kreuzigen, d.h. auf unser eigenes Planen verzichten, um uns von Gottes Geist leiten zu lassen.
174. Genügt es, wenn wir dies am siebten Tag tun?
Es muss unaufhörlich geschehen. Womit wir einmal begonnen haben, das soll durch unser ganzes Leben hindurch weitergeführt werden..."
Zitiert nach: Genfer Katechismus von 1545, in: Reformierte Bekenntnisschriften. Eine Auswahl von den Anfängen bis zur Gegenwart, hrsg. von Georg Plasger und Matthias Freudenberg, Vandenhoeck&Rupprecht Göttingen 2005, 59-106, hier: 84f.