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Johannes A Lasco Bibliothek soll weiter geführt werden
Eine Stellungnahme der Evang. - reformierten Kirche, Leer
Stellungnahme der Evangelisch-reformierten Kirche zu Presseberichten vom heutigen, 20. November 2008
"Zur Zeit finden zahlreiche, erfolgversprechende Gespräche mit kirchlichen, wissenschaftlichen und kommunalen Einrichtungen und Trägern statt, um die Johannes a Lasco Bibliothek auf eine neue finanzielle Grundlage zu stellen. Dies ist notwendig, nachdem die Kirchenleitung als Stiftungsaufsicht und das Kuratoriums einen großen Verlust des ursprünglich ca. acht Millionen Euro betragenen Stiftungsvermögen zur Kenntnis nehmen mussten. Um den Erfolg dieser Gespräch nicht zu gefährden, können derzeit dazu keine öffentlichen Äußerungen abgegeben werden. Die Gespräche mit der deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) über eine Förderung sind bislang nicht abgeschlossen.
Die Kündigungen eines Großteils der Mitarbeiter werden ausdrücklich bedauert, sind jedoch angesichts der derzeitigen finanziellen Situation der Einrichtung unablässig. Von den Kündigungen betroffen sind ausschließlich der wissenschaftliche und der bibliothekarische Betrieb, der vorrübergehend eingestellt werden muss. Wie auch vor dem Arbeitsgericht vorgetragen, ist eine Wiederaufnahme der Beschäftigung nach einer tragfähigen finanziellen Neuaufstellung der Johannes a Lasco Bibliothek möglich.
Die in der Bibliothek geplanten Veranstaltungen in diesem Jahr und darüber hinaus sind nicht gefährdet. Das in der Einrichtung verbleibende Personal wird diese auch in der Zukunft in bewährter Weise begleiten."
Leer, den 20. November 2008
Jann Schmidt,
Kirchenpräsident der Evangelisch-reformierten Kirche und Vorsitzender der Kuratoriums der Stiftung Johannes a Lasco Bibliothek
In einem Exklusiv-Interview mit den Ostfriesischen Nachrichten hat der Leitende Oberstaatsanwalt Werner Kramer in Aurich die offensive Vorgehensweise seiner Behörde verteidigt. Es entbehre jeder Grundlage, die Staatsanwaltschaft als verlängerten Arm der Reformierten Kirche in Leer zu betrachten. Einem Anfangsverdacht für eine Straftat müsse ohne Ansehen der Person nachgegangen werden.