''Die sichtbare Welt'' von Johann Amos Comenius
Supplicia Maleficorum – Die Leibsstraffen der Ubelthäter
Die Ubelthäter (1) werden von den Schergen (2) aus dem Kerker (3) (worin man sie zu foltern pfleget)
geführet / oder geschleiffet / (15) zur Richtstat.
Die Diebe / (4) werden an den Galgen (5) gehänget von dem Scharffrichter; (6) die Ehebrecher geköpfet (enthäuptet) (7) die Mörder und Räuber (Seeräuber) entweder geradbrecht und aufs Rad (8) geleget / oder an einen Pfal (9) gespisset; die Hexen (Unhulden) auf dem Scheiterhauffen (10) verbrennet.
Etlichen / ehe sie gerichtet werden / wird die Zunge abgeschnitten / (11) oder auf dem Block (12) die Hand abgehauen / (13) oder sie werden mit Zangen (14) gebrennet.
Denen man das Leben schenkt / die werden an Pranger gestellt / (16) geprellt (gewippt) (17) auf den Esel gesetzt / (18) gestutzet / (19) ausgestäupet / (20) gebrandmahlet / verwiesen / und verurtheilt auf die Galleen oder zu ewiger Gefängnis.
Die Feinde des Vaterlands werden geviertheilet.
Nürnberger Ausgabe (1658), mit Illustrationen von Paul Kreutzberger
