Beitrag von Achim Detmers
Das Jahr 1919 markierte in vielfacher Weise einen Neubeginn in den (deutschen) evangelischen Kirchen. Es begann ein Suchen nach neuen Strukturen und geistlich-theologischer Orientierung. Die Krisenerfahrung nach dem Ersten Weltkrieg (1914-18) und die demokratischen Veränderungen im Zuge der Novemberrevolution (1918/19) forderten die Evangelischen Kirchen in mehrfacher Hinsicht heraus:
- Das gegenseitige Aufrechnen und sich Beschuldigen der kriegsführenden Mächte wurde als Symptom einer allgemeinen Auflösung des christlichen Europas wahrgenommen.
- Die seit der Weltkirchenkonferenz von Edinburgh (1910) mühsam angebahnten ökumenischen Kontakte waren durch den Ersten Weltkrieg zerbrochen und mussten neu aufgebaut werden.
- Die Frage der Gotteserfahrung und die Frage nach Gott stellten sich aufgrund der Krisenerfahrungen des Ersten Weltkrieges neu. Dies erforderte die Suche nach einer theologischen Orientierung und einer neuen theologischen Sprache.
- Durch das protestantische Staatskirchentum und die bürgerliche Kultursynthese waren die evangelischen Kirchen in Deutschland besonders eng mit der Welt, die 1918 ihr Ende fand, verbunden. Die darauf gründenden, bis dahin dominierenden Theologen Schleiermacher, Ritschl und Harnack verloren ihre beherrschende Stellung.
- Mit der Auflösung der staatskirchlichen Bindungen durch die Weimarer Nationalversammlung waren in Deutschland die Bindung von Thron und Altar und das landeskirchliche Summespiskopat beendet.
- Dies machte eine kirchliche Verfassungsbildung notwendig, die das Miteinander von Presbyterien, Synoden, Behörden und Pfarrern neu regelte. Erstmals seit der Reformation mussten die deutschen evangelischen Kirchen nun ohne obrigkeitliche Gängelei, aber auch ohne den Schutz der Herrschenden ihren Weg gehen.
- Auch der Einfluss der deutschen Kirchen auf die Schulen wurde zurückgedrängt. Artikel 144 der Weimarer Reichsverfassung beseitigte die geistliche Schulaufsicht und unterstellte das Schulwesen dem Staat. Damit wurde der Einfluss der Kirchen auf die Schule begrenzt. Gleichwohl blieb der Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach erhalten und es bestand die Möglichkeit zur Bildung von Bekenntnisschulen.
- Zudem wurden jetzt Forderungen lauter, die staatlichen Zuwendungen für die Kirchen zu streichen. Dies brachte die Kirchen bei der Verwendung ihrer Mittel in die Defensive; Gehaltskürzungen für die Pfarrerschaft drohten. Verschärfend kam hinzu, dass der Kirchenaustritt erleichtert wurde.
- Außerdem hatte ein Großteil der deutschen Pfarrerschaft den Krieg aktiv unterstützt und die vollen Kirchen zu Beginn des 1. Weltkrieges als religiöse Erneuerung im Volk gedeutet. Nun aber geriet die zu 80 % konservativ-national und antirepublikanisch eingestellte Pfarrerschaft mit dieser Haltung in die Defensive und sah sich mit einer kirchenkritischen Haltung der neuen Staatsregierung und größerer Teile der Bevölkerung konfrontiert.
- Die Weimarer Republik machte für die evangelischen Kirchen eine Verhältnisbestimmung zur neuen demokratische Staatsform als Obrigkeit gemäß Röm 13 notwendig.
- Und schließlich war das Verhältnis zur Katholischen Kirche infolge der Beteiligung der katholischen Zentrumspartei an den Reichs- und Länderregierungen eingetrübt. Auf evangelischer Seite wurde befürchtet, dass es anstelle des protestantischen Kaiserreichs zu einer katholisch dominierten Republik käme.
Die Reaktionen und Antwortversuche der Evangelischen Kirchen
Verschiedene Bewegungen der Evangelischen Kirchen versuchten, auf diese Herausforderungen Antworten zu finden:
- Die bisher gegenüber den konservativen Christlich-Sozialen (A. Stoecker) und den liberalen Evangelisch-Sozialen (F. Naumann) marginalisierten Religiösen Sozialisten (H. Kutter/L. Ragaz) wurden durch die Novemberrevolution gestärkt. Sie vertraten zunächst das Ziel der Umwandlung der alten obrigkeitlichen Kirchenorganisation durch eine Volkskirche. Sie waren antibürgerlich und anti-national ausgerichtet. Später gewannen sozialistische Ideen an Gewicht.
- Daneben bildete sich 1919 der sog. Tillich-Kreis, ein Kreis von überwiegend protestantischen Theologen und Sozialwissenschaftlern. Dieser Kreis verstand sich als »freie geistige Bewegung«, deren einziges Band die geistige Gemeinschaft sein sollte. Das Hauptanliegen des Kreises war die (akademische) Auseinandersetzung mit dem geistigen Klima nach 1918, das als geistiges Vakuum verstanden wurde. Dem versuchte die Gruppe in systematischer Reflexion über die Gründe des Versagens der Theologie, der Kirche aber auch der sozialistischen Arbeiterbewegung nachzugehen. Eine bestimmende Rolle spielte dabei Paul Tillichs Versuch, den Sozialismus in sein kulturphilosophisch-theologisches System zu integrieren.
- In unmittelbarer Betroffenheit durch die sozialen und politischen Fragen der Gegenwart entstand in kritischer Auseinandersetzung mit dem ›Kulturprotestantismus‹ die sog. Dialektische Theologie (K. Barth, E. Thurneysen, E. Brunner, F. Gogarten, R. Bultmann). Das radikale Fragen nach der Existenz Gottes und der mit Christus gegebenen Offenbarung (S. Kierkegaard, J. Burckhardt, F. Nietzsche, F. Overbeck) führte die Dialektische Theologie zu einer Theologie des Wortes Gottes. Sie verstand sich als Theologie der Krise, die die radikale Infragestellung der Welt durch die Offenbarung in Christus postulierte. In seinem Römerbrief betonte Karl Barth 1919 den »unendlich qualitativen Unterschied zwischen Zeit und Ewigkeit«. Damit widersprach er allen Synthesen zwischen Offenbarung und Vernunft, Christentum und Kultur, wie sie weit über die liberale Theologie hinaus für fast die gesamte protestantische Theologie des 19. Jahrhunderts selbstverständlich geworden waren.
- Als weitere Antwort auf die revolutionären Umwälzungen entstand die Volkskirchenbewegung (F. Naumann, F. Siegmund-Schultze, M. Debelius, W. Herrmann etc.). Sie wollten eine stärker in der Bevölkerung verwurzelte, von den Gemeinden her aufgebaute Kirche. Demnach sollten die neuen Organe (Presbyterien, Synoden, Behörden, Pfarrer) durch freie Wahlen gebildet werden. Das allgemeine Priestertum auch der Laien wurde betont und der Blick auf Kirchenferne gerichtet. Außerdem sollte eine einheitliche Verfassung und eine Reichssynode entstehen.
- Auch der Ende 1918 gegründete Neuwerkkreis gehörte zur Volkskirchenbewegung. Er forderte, die Ethik der Bergpredigt Jesu wiederzuentdecken für eine Gleichheit der Menschen vor Gott (urchristlicher Kommunismus) und für eine unbedingte Friedenspolitik gegen Macht, Geld und Kriegspolitik. Außerdem sollten die Ketten der alten eingerosteten unvolkstümlichen Pastoren- und Behördenkirche durch eine Kirche des allgemeinen Priestertums abgelöst werden. Es wurde eine Neuordnung der kirchlichen Praxis und des Gottesdienstes gefordert.
- Aus der näheren Beschäftigung mit Luther und seiner Theologie im Zusammenhang des Lutherjubiläums von 1917 entwickelte sich die sog. Lutherrenaissance. Ihr bedeutendster Vertreter Karl Holl reagierte auf Angriffe gegen Luther von katholischer Seite (H. Denifle und H. Grisar) sowie auf die geistesgeschichtliche Zuordnung der Reformation durch E. Troeltsch. Holl begriff die Niederlage im Ersten Weltkrieg als Gottes Gericht über Deutschland. Er entdeckte in Luther eine durch die Erfahrung des Gottesferne hindurchgegangene, in ihrem Gewissen von Gericht und Gnade getroffene Persönlichkeit. Luthers auf das Gewissen zielendes Gottesverständnis und seine zentrale Rechtfertigungslehre wurde von Holl und seinen Schülern (E. Hirsch, R. Hermann) als wichtige Orientierung in der Krise der Gegenwart herausgestellt. Der von der Rechtfertigung her vollzogene »Neubau der Sittlichkeit« sollte für die Lösung der drängenden Fragen der Gegenwart nutzbar gemacht werden.
- In den deutschen Landeskirchen vollzog sich die Ablösung des landesherrlichen Summespiskopats und die Bildung verfassungsgebender Kirchenversammlungen. Kleinere Kirchengebiete schlossen sich zu Landeskirchen zusammen (z. B. Thüringen). In einigen Landeskirchen wurde das Bischofsamt eingeführt.
- In Sachsen und Preußen wurden mit überwältigender Resonanz Unterschriften zum Erhalt des Religionsunterrichts in den Schulen gesammelt.
- In Auseinandersetzung mit der republikanischen Verfassung wurde in den deutschen Landeskirchen nach dem Vorbild des politischen Frauenstimmrechtes das aktive und passive Wahlrecht für Frauen eingeführt.
- Im September 1919 tagte in Dresden erstmals der Deutsche Evangelische Kirchentag als Vertretung der Evangelischen Landeskirchen in Deutschland. Ein Verfassungsausschuss eröffnete den Gründungsprozess des Evangelischen Kirchenbundes, dem Vorläufer der heutigen EKD. In den Verhandlungen setzte sich die konservativ-konfessionelle Mehrheit gegenüber den Vertretern eines liberalen und sozialen Protestantismus durch.